Die Wichtigkeit der Menschenrechte wird im Islam durch die dem Menschen von Gott verliehene Würde begründet und gilt als eine religiöse Kernaufgabe. Viele der im deutschen Grundgesetz (GG) verankerten Grundrechte, wie die Würde des Menschen (Art. 1 GG) und die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), werden von muslimischen Gelehrten als mit den islamischen Prinzipien – etwa dem Recht auf Leben und dem Verbot des Glaubenszwangs – vereinbar und bestätigt gesehen. Kontroversen und Herausforderungen entstehen jedoch dort, wo traditionelle Auslegungen der Scharia, insbesondere in Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter oder die Grenzen der Meinungsfreiheit (z. B. bei Apostasie), im Widerspruch zur liberalen Rechtsstaatlichkeit des GG stehen. Die integrative Aufgabe besteht darin, eine Auslegung zu fördern, die die islamischen theologischen Grundlagen der Rechte beibehält, aber die universellen Grundrechte des GG vollständig anerkennt.
Ziel und Zweck dieser Lehrveranstaltung ist es, die kontextuellen und theologischen Spannungsfelder zwischen islamischer Ethik und den Grundrechten des GG zu analysieren, um ein vertieftes Verständnis zu schaffen.
- Kursleiter*in: Arhan Kardas
