Das Oberseminar untersucht den Zusammenhang von Politik und Justiz in der DDR von der Gründung der DDR 1949 bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990. Dabei geht es zunächst um den Übergang vom nationalsozialistischen Unrechtsstaat zur Nachkriegsjustiz unter dem Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht. Anschließend werden der Aufbau und die Entwicklung des Justizwesens sowie das Rechtsverständnis und die Rechtsentwicklung in der DDR unter ideologisch-sozialistischen Vorzeichen während der Ära Ulbricht und der Ära Honecker betrachtet. Im Mittelpunkt des Seminars steht die politische Justiz und die Steuerung der Justiz durch das Zusammenwirken von Politbürokratie und Staatssicherheit. Den Abschluss bildet eine Bilanz der DDR-Justiz zwischen Willkür und Rechtsstaatlichkeit und ihre Aufarbeitung im wiedervereinigten Deutschland.